Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 31.7.08 aus und ich habe ihn nicht verlängert, obwohl mein Arbeitgeber mich von februar bis juni eine weiterbildung auf seine kosten hat machen lassen. In einem Weiterbildungsvertrag steht, das die kosten der weiterbildung zurück zu zahlen sind,wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Jahres gekündigt wird. Mein Vertrag habe ich nicht verlängert. Gilt dies als Kündigung meinerseits? Dazu kommt das der Arbeitgeber mein Gehalt für Juki o8 nicht bezahlt da ich noch die Hausschlüsel nicht abgegeben habe, darf er das und was soll ich jetzt tun ?
Sehr geehrter Fragesteller,
diese Regelung gilt - vorausgesetzt die Regelung ist wie von Ihnen beschrieben - nur für eine Kündigung. Einer Erweiterung über den Wortlaut hinaus steht schon das Transparenz- und Klarheitsgebot entgegen. Eine Beendigung durch Befristung ist keine Kündigung, sondern eine Beendigung durch Zeitablauf. Sie müssen also die Fortbildungskosten nicht zurückzahlen.
Die Hausschlüssel müssen Sie zum Ende des Arbeitsverhältnisses zurückgeben. Ein Zurückbehaltung eines ganzen Gehaltes wegen eines Schlüssels (anders aber bei einem Generalschlüssel oder einer Schließanlage) wäre sicher unverhältnismässig, aber was wollen Sie machen, eine Klage dauert ja länger als das Abwarten bis zum 31.7.2008.
Wenn Sie die Schlüssel so verlieren, dass sie nicht gefunden werden können (z.B. beim Schwimmen in einem tiefen Badesee), kann kein Schadensersatz verlangt werden.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen,
Mit freundlichen Grüßen
Michael W. Felser
http://www.juracity.de
Michael W. Felser, Rechtsanwalt