Wer kann mir mal bitte eine verläßliche Auskunft zu folgender Problematik geben???
Dürfen befristete Arbeitsverträge durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vorzeitig (auch mittels Änderungskündigung) gekündigt werden?
Meine Tochter hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Nun will ihr Arbeitgeber diesen zu schlechteren (Gehalts)-Konditionen mittels Änderungskündigung ändern.
Vielen Dank im voraus
Sehr geehrte Frau Tiffi,
es kommt darauf an, ob im befristeten Arbeitsvertrag Ihrer Tochter eine Kündigungsmöglichkeit für den Arbeitgeber/Arbeitnehmer vereinbart wurde.
Wenn nein, so wäre auch eine Änderungs-/Kündigungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber vor Ablauf der Befristung ausgeschlossen.
Wenn hingegen eine Kündigungsmöglichkeit im Arbeitsvertag verankert ist, so könnte der Arbeitgeber auch vor Ablauf einer Befristung eine Änderungskündigung oder eine Beendigungskündigung aussprechen. Hierbei wären allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten. Wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar wäre, müßte ein Grund (verhaltens-,personen- oder betriebsbedingter Kündigungsgrund) vor Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung vorliegen. Außerdem müßte die jeweilige gesetzliche/tarifvertragliche/arbeitsvertagliche Kündigungsfrist beachtet werden. Darüber hinaus müßte geprüft werden, ob ein Betriebsrat existiert, der möglicherweise vor Ausspruch der Kündigung/Änderungskündigung beteiligt werden müßte.
Aufgrund der relativ kurzen Sachverhaltsschilderung ist Ihnen zu raten, diese Details entweder selbst noch einmal nachzuprüfen oder einen Anwalt zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Schüthuth, Fachanwältin für Arbeitsrecht
http://www.juracity.de